Qualitätswein mit Prädikat

  • Trauben müssen aus einem einzigen Bereich des Anbaugebietes liegen (engere geographische Herkunftsbezeichnung als bei Q.b.A.)
  • Anreicherung (=Erhöhung des Alkoholgehaltes durch Zugabe von Rohr- oder Rübenzucker zum Most) ist ab dieser Stufe nicht mehr zulässig