Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (Q.b.A.)

  • Herstellung aus Trauben aus einem einzigen der 13 bestimmten Anbaugebiete
  • Trauben müssen ausschließlich von Rebsorten der Art „Vitis Vinifera“ stammen
  • Mostgewicht je nach Gebiet zwischen 63 und 72 Grad Öchsle (erst ab 70 Grad darf er in Bocksbeutel abgefüllt werden)
  • Gesamtalkohol mindestens 9 % Vol.