Spätlese

  • muss ausschließlich aus vollreifen Trauben gekeltert werden (Ernte frühestens 14 Tage nach Beginn der Hauptlese)
  • darf nicht vor dem 1. März des dem Erntejahr folgenden Jahres in den Handel
  • Mostgewicht mindestens 85 Grad Öchsle (11,4 % Vol.)