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Weingenuss
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Spätlese
muss ausschließlich aus vollreifen Trauben gekeltert werden (Ernte frühestens 14 Tage nach Beginn der Hauptlese)
darf nicht vor dem 1. März des dem Erntejahr folgenden Jahres in den Handel
Mostgewicht mindestens 85 Grad Öchsle (11,4 % Vol.)
QUALITÄTSSTUFEN
Tafelwein
Qualitätswein b.A.
Qualitätswein m. Prädikat
Kabinett
Spätlese
Auslese
Beeren-Auslese
Trockenbeeren-Auslese
Eiswein
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